Rechnung vom Anwalt – warum nicht elektronisch?
Mittwoch 11. März 2009 von Rudolph
Gemäß § 10 | 1 RVG müssen Rechnungen vom Anwalt signiert sein.
Mit dem SigG kann dies aber auch elektronisch erfolgen, sofern das Rechnungsoriginal elektronisch ist.
Durch die Einführung des EDA mit Mahngerichten verfügen heute viele Kanzleien über (fast) alle Voraussetzungen, um Rechnungen elektronisch zu stellen. Diese sind:
- Signaturkarte für den Unterzeichner nach SigG (z.B. von BNotK oder T-Telesec)
- Signaturkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder höher.
- Signatursoftware (z.B. OpenLimit SignCubes)
Da die Signatursoftware für den EDA bisher nicht nötig ist, hat diese nicht jede Kanzlei. Hierbei fallen € 89,00 netto einmalig an (Einzelsignaturversion), zzgl. Installation und Einweisung.
Kosten die sich schnell rechnen, da eine Rechnung auf Papier die Kanzlei um € 5,00 kosten, während die elektronischen weniger als 1 Euro Kosten verursachen. Schließlich müssen Sie die Rechnungen weder drucken, noch kuvertieren oder per Post versenden.
Die Mandanten sind es heute gewohnt Rechnungen elektronisch zu bekommen. Telefon, Bahntickets und Eintrittskarten werden heute elektronisch berechnet.
Warum nicht auch die Rechnung des Anwalts.
Fangen Sie an Kosten sinnvoll zu reduzieren. Selbst wenn Sie pro Jahr nur 50 Rechnungen elektronisch signiert verschicken werden, sparen Sie dadurch mindestens € 200,00.
Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen die Umsetzung jederzeit liefern!
Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph (0511/473906-68).
Weitere Informationen:
OpenLimit – Homepage
Screenshot Gebührenprogramm elektronisch signierte Rechnung
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 11. März 2009 um 22:43 und abgelegt unter Know-How. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.