Sommeraktion Signaturkarten

Montag 14. Juni 2010 von Rudolph

Ab sofort bieten wir allen Interessierten die Möglichkeit, eine Signaturkarte für das elektronische Mahnverfahren und den elektronischen Rechtsverkehr (auch Notariat) bei uns zu beantragen.

Hierzu sind wir immer Mittwoch Nachmittags (von 14 – 17 Uhr) für Sie in Hannover (Georgsplatz 9) da.

Nun die Aktion daran: Sie bezahlen lediglich die Karte und das Zertifikat. Die gesamte Antragserstellung und Registrierung hierbei ist mit keinen Kosten verbunden. Gegen Aufpreis können wir Sie auch vor Ort in Ihrer Kanzlei registrieren!

Dieses Angebot gilt bis zum 25.08.2010.

Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Ihre Reisepass mit.

Die aktuelle Preisliste der T-Telesec finden Sie hier: http://www.t-home.de/dlp/agb/37906.pdf

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RA-MICRO Mittwochs-Seminare Mai

Montag 12. April 2010 von Rudolph

Wir haben die neuen Termine und Themen für Sie fertig. Bitte nutzen Sie die nachstehende PDF-Datei zur Anmeldung bei unseren Seminaren.

Ist für Sie nichts dabei? Geben Sie uns eine Rückmeldung, was genau fehlt. Wir versuchen es bei einem der nächsten Termine zu berücksichtigen.

Mittwochs-Seminare finden zu Themen rund um RA-MICRO jeden Mittwoch in unserer Niederlassung in Hannover statt! Wir freuen uns auf Sie als Teilnehmer.

MITTWOCHSSEMINARE – MAI (PDF-Datei, 684kb groß).

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Rechnung vom Anwalt – warum nicht elektronisch?

Mittwoch 11. März 2009 von Rudolph

Gemäß § 10 | 1 RVG müssen Rechnungen vom Anwalt signiert sein.

Mit dem SigG kann dies aber auch elektronisch erfolgen, sofern das Rechnungsoriginal elektronisch ist.

Durch die Einführung des EDA mit Mahngerichten verfügen heute viele Kanzleien über (fast) alle Voraussetzungen, um Rechnungen elektronisch zu stellen. Diese sind:

  • Signaturkarte für den Unterzeichner nach SigG (z.B. von BNotK oder T-Telesec)
  • Signaturkartenlesegerät der Sicherheitsklasse 2 oder höher.
  • Signatursoftware (z.B. OpenLimit SignCubes)

Da die Signatursoftware für den EDA bisher nicht nötig ist, hat diese nicht jede Kanzlei. Hierbei fallen € 89,00 netto einmalig an (Einzelsignaturversion), zzgl. Installation und Einweisung.

Kosten die sich schnell rechnen, da eine Rechnung auf Papier die Kanzlei um € 5,00 kosten, während die elektronischen weniger als 1 Euro Kosten verursachen. Schließlich müssen Sie die Rechnungen weder drucken, noch kuvertieren oder per Post versenden.

Die Mandanten sind es heute gewohnt Rechnungen elektronisch zu bekommen. Telefon, Bahntickets und Eintrittskarten werden heute elektronisch berechnet.
Warum nicht auch die Rechnung des Anwalts.

Fangen Sie an Kosten sinnvoll zu reduzieren. Selbst wenn Sie pro Jahr nur 50 Rechnungen elektronisch signiert verschicken werden, sparen Sie dadurch mindestens € 200,00.

Sprechen Sie uns an. Wir können Ihnen die Umsetzung jederzeit liefern!

Ihr Ansprechpartner: Frank Rudolph (0511/473906-68).

Weitere Informationen:
OpenLimit – Homepage
Screenshot Gebührenprogramm elektronisch signierte Rechnung

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